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Gericht

Mein Anwalt für Patientenrecht in Innsbruck

Kompetenz - Verschwiegenheit - Vertrauen 

Auch Ärzte machen manchmal Fehler. Damit Sie die Konsequenzen nicht alleine tragen müssen, gibt es das Recht auf Schadenersatz nach ärztlichen Kunstfehlern. Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und vertrete Sie im Verfahren vor der Schiedsstelle der Ärztekammer und vor dem Zivilgericht.

MMag. Martin Harthaller, LL.M. (medical law)

MMag. Martin Harthaller, LL.M. (medical law)

Ich bin Partner in der Kanzlei Harthaller Rechtsanwälte in Innsbruck und als Rechtsanwalt auf Medizinrecht spezialisiert. Durch meine Ausbildung (Masterstudium Medizinrecht an der Johannes-Kepler-Universität Linz) und Erfahrung mit Kunstfehlerprozessen verfüge ich über fundierte einschlägige Kenntnisse.

Wenn Sie den Verdacht haben oder bereits wissen, dass Sie Opfer eines ärztlichen Kunstfehlers sind, stehe ich Ihnen gerne erfahren und kompetent bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zur Seite.

Ablauf:

Im Rahmen der Erstberatung (telefonisch oder in meinem Büro) erfolgt die Informationsaufnahme und sofern möglich eine grobe Prüfung und Einschätzung Ihres Falles. Die Erstberatung ist kostenlos.

Nach Prüfung und Einschätzung Ihres Falles entscheiden wir gemeinsam über das weitere Vorgehen.

 

Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, erfolgt die Abklärung der Kostendeckung direkt durch mich. Wichtig: Oft liegen fehlerhafte Behandlungen weit in der Vergangenheit. In diesen Fällen ist normalerweise die zum damaligen Zeitpunkt aufrechte Rechtschutzversicherung zuständig. Sofern der Rechtsschutzvertrag schon ausgelaufen ist, muss rasch bzw. unverzüglich eine Rechtsschutzmeldung erfolgen. Ansonsten könnte der Rechtschutzversicherer die Kostenübernahme ablehnen. Daher: Nicht zögern, rasch eine Beratung in Anspruch nehmen und sogleich die Daten der Rechtsschutzversicherung mitbringen bzw. mitteilen!

Nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf! Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.

Kontakt

Anichstraße 13/IV

6020 Innsbruck

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©2023 von Harthaller Rechtsanwälte

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